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Für Finanzunternehmen, die die Bauinfrastruktur bewerten

DORA- und IKT-Drittparteirisiko in CI

DORA gilt ab Januar 2025 und behandelt IKT-Drittanbieter als registrierungsfähiges, ausstiegsgeplantes Abhängigkeitsverhältnis. Dazu gehört auch Ihre CI-Plattform.

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Die Verordnung (EU) 2022/2554 – DORA – gilt ab dem 17. Januar 2025 für Finanzunternehmen. Sie verlangt unter anderem die Führung eines Registers mit Informationen über IKT-Drittanbieter, vertragliche Bestimmungen für IKT-Dienste und dokumentierte Ausstiegsstrategien.

Warum CI normalerweise zu spät erscheint

CI-Plattformen werden in der Regel durch die Technik und nicht durch das Lieferantenmanagement beschafft, sodass sie bei der ersten Überprüfung häufig nicht im Register aufgeführt sind. Eine Plattform mit Anmeldeinformationen für die Produktionsbereitstellung ist keine marginale Abhängigkeit.

Was Sie von uns benötigen

Quellen

  • Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) – https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj

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