Anbieterkennzeichnung gemäß DDG §5
Impressum / Rechtlicher Hinweis
Gesetzliche Anbieterkennzeichnung für runnerhut, wie sie für kommerzielle Websites mit Adressierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz erforderlich ist.
Aktualisiert 2026-08-14
Nach deutschem Recht (DDG §5, vormals TMG §5) müssen kommerzielle Websites, die sich an den deutschen Markt wenden, eine leicht auffindbare und dauerhaft verfügbare Anbieterkennzeichnung veröffentlichen. Österreich (ECG §5) und die Schweiz erheben vergleichbare Pflichten. Wir bedienen eine deutschsprachige Website, daher ist diese Seite nicht optional.
Anbieter
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.
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